Schachtmaterial in Edelstahlausführung

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Wäscheabwurf-Schächte aus Edelstahl werden üblicherweise dort eingesetzt, wo einschlägige Brandschutzbestimmungen bzw. sonstige bau-behördliche Auflagen zu beachten sind.
Generell gilt, dass in gewerblich genutzten Gebäuden wie z.B. Hotels, Wohnheimen und Krankenhäusern ausschließlich Wäscheabwurf-Schächte aus Edelstahl verwendet werden dürfen, Abwurf-Schächte aus Kunststoff sind dort i.d.R. nicht zulässig!
Das von uns gelieferte Edelstahl-Material entspricht durchgängig der Qualitäts-Güte DIN 1.4301 und ist somit in den meisten gewerblich genutzten Bereichen zugelassen und einsetzbar. Da Gebäude-Brandschutz in Deutschland jedoch Ländersache ist und die Auslegung der Brandschutzbestimmungen von Bundesland zu Bundesland teilweise sehr unterschiedlich erfolgt gilt grundsätzlich:

Vor der Planung bzw. Einbringung eines Wäscheabwurf-Schachts in gewerbliche genutzte Gebäude sind die zuständigen, örtlichen Behörden zu konsultieren - dies gilt ganz besonders für die Einwurf-Situation (Wäscheeinwurf-Türen) in den jeweiligen Stockwerken!